Vererben
Vererben
Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen gehört zu den kompliziertesten Aufgabenfeldern notarieller Tätigkeit. Besondere Fallgestaltungen erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen.
Ob Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament unter Ehegatten, das sogenannte Behindertentestament, Testamente unter Berücksichtigung eines Betriebs oder ein Erbvertrag mit mehreren Beteiligten – ein Standardtestament gibt es nicht. Der Notar klärt in einem Vorgespräch die Ziele und Wünsche und erarbeitet zusammen mit dem Mandanten die bestmögliche Lösung. Flankierende Gestaltungen, wie beispielsweise die Beurkundung eines Pflichtteilverzichtes, sorgen für bestmögliche Rechtssicherheit im Falle des Ablebens des Erblassers und garantieren einen reibungslosen Übergang des Vermögens in die nächste Generation.