Immobilien

Immobiliengeschäfte

Der Verkauf einer Immobilie stellt nach wie vor den Großteil der notariellen Tätigkeit dar und erfordert zugleich stets eine gründliche Vorbereitung und höchste Sorgfalt in der Abwicklung. Der Notar bereitet alle relevanten Vertragsunterlagen vor und fragt im Vorfeld den Grundbuchstand ab.

Bei der Vertragsgestaltung wird darauf geachtet, dass das Geschäft sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eine rechtssichere Gestaltung aufweist. Hierbei überwacht der Notar die Kaufpreiszahlung und sorgt, sofern erforderlich, für die Lastenfreistellung des Grundbesitzes. Besonderheiten werden im Vertrag durch einzelfallbezogene Gestaltungen berücksichtigt. Dabei kann Gegenstand des Geschäfts beispielsweise eine Bestandsimmobilie, wie Häuser und Wohnungen, ein Bauplatz, eine noch zu vermessende Teilfläche oder eine Landwirtschaftsfläche sein.