Vorsorge & Patientenverfügung
Vorsorge und Patientenverfügung
In einer immer älter werdenden Gesellschaft wächst einerseits das Bedürfnis eines selbstbestimmten und würdevollen Todes und andererseits das Erfordernis, Handlungen selbst im hohen Alter vornehmen zu können. Hierbei sind General- und Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von unschätzbarem Wert und gehören mittlerweile zum „Goldstandard“ bei der Vorsorge im Alter.
Sei es im Grundstücksverkehr, vor Behörden, Gerichten oder Privatpersonen – der Wert einer notariellen Vollmacht ist nicht zu unterschätzen, zumal Gesetze wie die Grundordnung für den Grundstücksverkehr immer die notarielle Form vorsehen. Zusammen mit der Patientenverfügung, die den Wunsch des Verfügenden nach einem selbstbestimmten Ende seines Lebens dokumentiert, stellt die General- und Vorsorgevollmacht somit einen wichtigen Baustein dar, um die Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers sicherzustellen. Der Notar berät die Beteiligten über den notwendigen Inhalt solcher Dokumente und erläutert deren Handhabung in der Praxis.