Ehe & Familie
Ehe und Familie
Die Familie ist eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft und zugleich einer der sensibelsten juristischen Bereiche.
Der Notar berät die Beteiligten kompetent über familienrechtliche Gestaltungen und begleitet diese bis zur Beurkundung eines Vertrages oder einer sonstigen familienrechtlichen Erklärung. Sei es die Annahme als Kind, ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung – der Notar wird stets die Interessen aller Beteiligten im Blick haben und eine neutrale und ausgewogene Position einnehmen.
Als Vorsorge für den Fall des Scheiterns der Ehe oder als Instrument zur besonderen Ausgestaltung deren rechtlicher Grundlagen, wird der Notar auf den Einzelfall bezogene Verträge erstellen und die Beteiligten über Vor- und Nachteile einzelner Gestaltungen aufklären.