Überlassungen & Schenkungen
Überlassungen und Schenkungen
Überlassungen von Immobilien stellen, wie auch Kaufverträge, den Kernbereich notarieller Tätigkeit dar.
Hierbei werden in der Regel im Rahmen eines Vorgesprächs die Familiensituation erörtert und die mit der Überlassung verfolgten Ziele herausgearbeitet. Aufbauend darauf fertigt der Notar einen Vertragsentwurf, der die Belange des Übergebers und des Übernehmers, aber auch weiterer Beteiligter, wie Geschwister und Ehegatten bestmöglich berücksichtigt.
Am Ende steht eine einvernehmliche Übergabe des Grundbesitzes an die nächste Generation, wobei Aspekte wie Wohnungsrecht oder Nießbrauch für den Übergeber, sowie Pflichtteilsverzichte oder Abfindungen für Geschwister eine wesentliche Rolle spielen.